Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat heute unter dem Vorsitz von Veiko Böhm drei Angeklagte wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in jeweils mehreren Fällen zu Haftstrafen und eine weitere Angeklagte wegen Beihilfe hierzu zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Verfahren konnte nach umfangreicher Beweisaufnahme vorzeitig abgeschlossen werden. Die vier Angeklagten räumten die Tatvorwürfe ein, nachdem es zwischen allen Verfahrensbeteiligten zu einer gesetzlich vorgesehenen Verständigung gekommen war.
Nach den Feststellungen der Kammer lieferte der in Köln wohnhafte, 30-jährige Angeklagte in mehreren Fällen Kokain in Mengen zwischen 600 und 995 Gramm an seine in Ravensburg wohnende Schwester und deren Ehemann. Hierzu nutzte er einen Pkw mit einem fest verbauten Drogenversteck. Er wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Gegen seine Schwester, welche wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in vier Fällen verurteilt wurde, verhängte die Kammer eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit Bewährung. Ihr Ehemann, welcher das Kokain gewinnbringend an eine Vielzahl von Abnehmern im Stadtgebiet von Ravensburg und Weingarten veräußerte, wurde mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet. Ein weiteres, in die Drogengeschäfte eingebundenes Familienmitglied erhielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Kammer traf außerdem gegen die drei Haupttäter Einziehungsentscheidungen zur Abschöpfung der aus den Drogengeschäften erlangten Gelder in der Größenordnung von 54.800 bis 136.000 Euro.
Der Tatnachweis konnte aufgrund der von der Polizei sichergestellten Betäubungsmittel, der durchgeführten Observationen, der Telekommunikationsüberwachungen und der im Laufe des Verfahrens abgelegten Geständnissen geführt werden.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Angeklagten und der Staatsanwaltschaft steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab heute eingelegt werden müsste.