Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts hat heute unter dem Vorsitz von Franz Bernhard die Unterbringung eines Verurteilten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 27-jährige, staatenlose Palästinenser war bereits mit Urteil des Landgerichts vom 30. November 2018 wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung sowie weiterer Vergehen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil er versucht hatte, seine jüngere Schwester mit einem Messer zu töten, sie lebensgefährlich verletzt und hierbei aus niedrigen Beweggründen gehandelt hatte. Die Kammer stellte damals fest, dass der Verurteilte seine nach muslimischem Recht verheiratete Schwester habe umbringen wollen, da sie eine Beziehung mit einem anderen Mann eingegangen war. Die Tat hatte der Verurteilte zudem gefilmt und sich hiermit gebrüstet. In dem Urteil aus dem Jahr 2018 war die Sicherungsverwahrung vorbehalten worden. Das Landgericht Ravensburg entschied heute, dass der Verurteilte nach Verbüßung seiner Strafe nicht entlassen, sondern zum Schutz der Allgemeinheit in der Sicherungsverwahrung untergebracht werden wird. Die Sicherungsverwahrung, die nicht an die Schuld eines Täters, sondern an dessen Gefährlichkeit anknüpft, wird in allgemeinen Justizvollzugsanstalten vollzogen. Die Kammer hat in der viertägigen Hauptverhandlung die bereits abgeurteilte Tat und die Persönlichkeit des Verurteilten sowie seine weitere Entwicklung im Strafvollzug beleuchtet und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verurteilte nach wie vor gefährlich ist.Sie stellte insbesondere auf die in der Tat zum Ausdruck kommende Empathielosigkeit ab und begründete ihre Entscheidung damit, dass der Verurteilte die Behandlungsangebote im Strafvollzug nicht ausreichend genutzt habe. Eine Sozialtherapie habe er abgebrochen bevor es zu einer deliktsspezifischen Tataufarbeitung gekommen sei. Sachverständig beraten kam die Kammer zu der Einschätzung, dass die Persönlichkeit des Verurteilten weiterhin narzisstische und dissoziale Anteile aufweise und er insbesondere nicht gelernt habe, mit Misserfolg oder Kränkungen umzugehen. Da zudem seine Entlasssituation ungünstig sei, seien bei Entlassung mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere erhebliche Straftaten zu erwarten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können binnen einer Woche ab Urteilsverkündung Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.