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39-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren Haft verurteilt 05.12.2024
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat am 3. Dezember 2024 einen 39-jährigen, deutschen Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte Kontakt über soziale Medien zur Geschädigten auf und verabredete mit ihr ein Treffen. Im April 2024 fuhr er von seinem Wohnort im Siegerland nach Wangen im Allgäu und vollzog an drei aufeinanderfolgenden Tagen einvernehmlich mit der damals 13-jährigen den vaginalen, ungeschützten Geschlechtsverkehr in seinem Auto. In einem der Fälle kam es auch zum ungeschützten Oralverkehr.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe vollumfänglich ein und zeigte sich reuig. Er handelte – wie die Kammer sachverständig beraten feststellte – im Zustand voller Schuldfähigkeit.

Die Kammer würdigte die Taten als schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, da der Angeklagte den Beischlaf mit einem Kind vollzog, welchen das Gesetz ausnahmslos verbietet und unter Strafe stellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte können hiergegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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