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47-jähriger Iraner wegen gefährlicher, in Friedrichshafen begangener Körperverletzung zu Haftstrafe verurteilt 25.03.2025
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat gestern unter dem Vorsitz von Veiko Böhm einen 47-jährigen, iranischen Angeklagten aus Hagen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen versuchten Mordes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt; der Verteidiger eine Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach den Feststellungen der Kammer passte der Angeklagte seine von ihm getrenntlebende Ehefrau überraschend ab, als diese am Morgen des 4. November 2024 vor einer Zahnarztpraxis in Friedrichshafen wartete. Seiner Bitte, ein Gespräch mit ihm zu führen, kam die Ehefrau nicht nach. Der Angeklagte zerrte die Geschädigte sodann in einen Hinterhof, wo er sie mehrfach bis zur Bewusstlosigkeit würgte und äußerte, sie umbringen zu werden. Die Kammer ging von einem strafbefreienden Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt aus, da sie es aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme als erwiesen ansah, dass der Angeklagte erkannte, dass die Geschädigte nicht sterben werde und freiwillig weitere Angriffe unterließ. Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht strafschärfend insbesondere, dass für die Geschädigte konkrete Lebensgefahr bestand und sie bis heute psychisch an den Folgen der Tat leidet. Außerdem wertete sie zu Lasten des Angeklagten, dass er die Warnfunktion eines vorangegangenen Polizeieinsatzes mit Erteilung eines Wohnungsverweises missachtete. Zu Gunsten des Angeklagten wurde gewertet, dass er nicht vorbestraft ist und mit weitreichenden ausländer-, familien- und berufsrechtlichen Folgen zu rechnen hat sowie die schwierige Lebenssituation des Angeklagten mit Trennung von Frau und Kindern in einem fremden Land.


Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, die Nebenklägerin und der Angeklagte können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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