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Geschäftsverteilungsplan 

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die Kammern wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind. Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen.

Geschäftsverteilungsplan 2022
1. Änderung vom 26.01.2022
2. Änderung vom 12.04.2022
3. Änderung vom 16.05.2022
4. Änderung vom 11.07.2022
5. Änderung vom 27.07.2022
6. Änderung vom 12.08.2022
7. Änderung vom 18.10.2022
8. Änderung vom 14.11.2022

Geschäftsverteilungsplan 2023
1. Änderung vom 21.12.2022
Änderung vom 02.02.2023
3. Änderung vom 06.03.2023


Einen Überblick zur aktuellen Kammerbesetzung mit den zuständigen Serviceeinheiten bieten außerdem folgende Seiten:

Zivilkammern

Strafkammern und Strafvollstreckungskammern  


 



 

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