• Sie sind hier:
  • Startseite / 
  • Service / 
  • Öffnungszeiten, Apostillen, Bereitschaftsdienst

Suchfunktion

Öffnungszeiten des Gebäudes

Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr
 
Freitag von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr 

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Frau Karrer, Präsidialkanzlei, Tel. 0751 / 806-1610

Wichtige Hinweise für Apostillen und Überbeglaubigungen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zweck der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

Eine Apostille/Vorbeglaubigung wird hier erteilt für Dokumente der: 

·         Amtsgerichte (u.a. Nachlassgericht, Familiengericht) in unserem Landgerichtsbezirk, 

·         Notare/frühere Notare in unserem Landgerichtsbezirk, 

·         Übersetzer/innen:
          nur für Übersetzer/innen, die beim Landgericht Ravensburg beeidigt worden sind; diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de

beim Landgericht selbst können Sie keine Dokumente übersetzen lassen. 

Andere Dokumente können hier nicht bearbeitet werden. Dokumente von der Stadt, Gemeinde oder vom Landratsamt (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Melderegister, usw.) werden nicht beim Landgericht, sondern beim zuständigen Regierungspräsidium beglaubigt.

Für Dokumente, die von einem Notar, einer Gerichtsperson oder einem Übersetzer erstellt oder beglaubigt wurden, können Sie das hier eingestellte Antragsformular 

Antragsformular für die Erteilung einer Apostille/Überbeglaubigung

verwenden oder einen formlosen Antrag mit der Angabe des Bestimmungslandes stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag bzw. dem Antragsformular die Urkunden (keine Kopien!) bei. 
Ihr Antrag ist zu richten an das 

Landgericht Ravensburg
Apostillen / Vorbeglaubigungen 
Marienplatz 7
88212 Ravensburg. 

Wir haften nicht für auf dem Postweg verloren gegangene Dokumente! 

Für die Erteilung einer Apostille/Vorbeglaubigung fällt eine Gebühr (pro Dokument) in Höhe von 25,00 EUR an. 

Für die Bestätigung eines Übersetzers fällt eine Gebühr (pro Dokument) in Höhe von 15,00 EUR an. 

Die Kostenrechnung wird Ihnen separat durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg übersandt. Eine Barzahlung ist nicht möglich. 

 

Bereitschaftsdienst

Für den gesamten Landgerichtsbezirk ist ein Bereitschaftsdienst bei dem Amtsgericht Ravensburg eingerichtet. 

Wie und zu welchen Zeiten der/die zuständige Richter/in erreichbar ist, erfahren Sie im Eilfall durch Anruf bei der

Polizeidirektion Ravensburg, Tel. (0751)803-0.
 

Fußleiste