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Zur Geschichte des Landgerichts
Urkundlich ist Ravensburg als "Malstätte" (Gerichtsstätte) erstmals 1240 erwähnt. Im Jahre 1276 erhielt Ravensburg für seine eigenen Bürger den ausschließlichen Gerichtsstand in Marktsachen und anderen weltlichen Streitigkeiten. Mit der Reichsfreiheit bekam die Stadt Ravensburg die Strafgerichtsbarkeit, ab 1396 auch die Blutgerichtsbarkeit in die Hand.
Die städtische Gerichtsbarkeit hatte der Stadtamtmann inne, bis zur Karolinischen Verfassung (1551) zusammen mit 11 Schöffen, die zugleich Räte der Stadt waren. Im Anschluss an den Westfälischen Frieden (1648) war das Stadtgericht mit zwei Stadtamtmännern und 12 Assessoren, gleichfalls Räte, besetzt. Im Zuge der Mediatisierung (1802) wurden die städtische Gerichtsbarkeit beseitigt.
Anschließend, zunächst bis 1810 unter bayerischer, danach württembergischer Herrschaft, wurden Justiz und Verwaltung getrennt. Das Haus Württemberg richtete in Ravensburg ein Oberamtsgericht ein, dem ein Oberamtsrichter, ein Gerichts-Aktuar und eine Anzahl von Gerichtsbeisitzern angehörten. Im Zuge der Neuorganisation wurde 1869 das Landgericht Ravensburg errichtet.
Heute ist das Landgericht Ravensburg ist seit 1869 in dem 1344 gegründeten Karmeliterkloster untergebracht. Das ehemals aufgrund von Schenkungen wohl reiche und wegen seiner Bedeutung wichtige Kloster wurde in den vergangenen Jahrhunderten wiederholt umgebaut; die "Schauseite" gegen den Marienplatz stammt aus dem 18. Jahrhundert. Nach der Säkularisation (1806) diente das Kloster zunächst als Kaserne und als Schule.