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Verurteilung nach Protesten in Biberach vom 14. Februar 2024
Datum: 08.08.2025
Kurzbeschreibung:
Der bei den Protesten am Politischen Aschermittwoch des vergangenen Jahres in Biberach beteiligte Angeklagte war vom Amtsgericht Biberach wegen Landfriedensbruch in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt worden. Die 8. kleine Strafkammer des Landgerichts Ravensburg bestätigte den Schuldspruch.
Beim Politischen Aschermittwoch der Partei Bündnis90/Die Grünen am 14. Februar 2024 führten Ausschreitungen zu einer Absage der geplanten Veranstaltung, zu der hochrangige Politiker geladen waren. Eine Menschengruppe hinderte die Personenschutzkräfte des polizeilichen Vorauskommandos des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir an der Durchfahrt, indem sie sich gemeinsam auf die Straße stellten. Zum Teil vereinten sich Teilnehmer der ersten und zweiten Reihe zu einer Menschenkette und stemmten sich gegen das Polizeiaufgebot. Einzelne Teilnehmer warfen pyrotechnische Gegenstände und Eier auf die Polizeibeamten. Der Wurf eines Meterstabes zerstörte die Scheibe an einem der Begleitfahrzeuge des Bundesministers.
Der Angeklagte befand sich innerhalb dieser Menschenmenge und stemmte sich gemeinsam mit weiteren Beteiligten gegen den Versuch der Polizeikräfte, die Menschenansammlung zurückzudrängen. Diese Unterstützungshandlung ließ sich mittels Zeugenaussagen und Bildmaterial nachweisen. Zudem war der Angeklagte geständig, was seinen Tatbeitrag betraf.
Die vom Amtsgericht verhängte Geldstrafe milderte die Strafkammer ein wenig ab und erachtete 50 Tagessätze als tat- und schuldangemessen. Hierbei berücksichtigte die Kammer, dass der Angeklagte erstmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, seine persönliche Situation aufgrund der schweren Erkrankung seiner Ehefrau angespannt ist und er, der sich als Landwirt gezwungen sah, auf Missstände im Bereich der Landwirtschaft aufmerksam machen zu müssen, zugestanden hat, sich von Veranstaltungen mit Polizeieinsätzen in Zukunft fernzuhalten. Auch war zu berücksichtigen, dass dem als Lehrer tätigen Angeklagten beamtenrechtliche Konsequenzen drohen könnten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
