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Falscher KSK-Soldat zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt 13.03.2025
Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts hat heute einen 26-jährigen, deutschen Angeklagten aus dem Landkreis Biberach wegen Vergewaltigung in zwei Fällen und weiterer Verkehrsstraftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

 Nach den Feststellungen der Kammer ging der Angeklagte im Sommer 2023 eine Beziehung zu einer jungen Frau ein und gab sich ihr und ihrer Familie gegenüber als Generalleutnant der Bundeswehr und Angehöriger der Spezialeinheit KSK der Bundeswehr aus. Im Haus der Familie wohnte auch eine Freundin der Familie, mit der der Angeklagte ebenfalls eine Beziehung einging.

 Der Angeklagte erfand verschiedene, ebenfalls angeblich bei der Bundeswehr tätige Personen und erstellte für diese Fake-Accounts bei Instagram. Mittels der Fake-Accounts spiegelte er den Hausbewohnern über Monate hinweg vor, sie würden mit dem Tode bedroht. Unter anderem ließ er sie glauben, es seien Bombenattentate auf sie geplant. Der Angeklagte bot den Familienmitgliedern an, ihr Haus als „Schutzhaus“ einzurichten und dessen Bewohner zu beschützen. Auf diese Weise brachte er die Hausbewohner dazu, über Monate seine Anweisungen und „Befehle“ zu befolgen. 

Unter den vom Angeklagten erfundenen Personen befand sich auch ein Truppenarzt. Eine Nebenklägerin wähnte sich mit dieser nicht existenten Person in einer Beziehung. Im Herbst 2023 drohte der Angeklagte den Geschädigten unter einer von ihm geschaffenen Legende, er habe den Truppenarzt in Gefangenschaft und werde ihn töten, wenn sie nicht einen „Dreier“ mit dem Angeklagten vollziehen und dies filmen würden. In einem weiteren Fall drohte der Angeklagte ebenfalls unter Nutzung einer Legende mit dem Tod des Truppenarztes, wenn sie nicht einen sog. „Zweier“ ausführen und einen Film hiervon übersenden würden. Beiden Forderungen kamen die Geschädigten nach.

 Darüber hinaus hat der Angeklagte zahlreiche Fahrten, unter anderem zu „Observationszwecken“ durchgeführt, obwohl er keinen Führerschein hatte. Die Kammer wertete die Taten als Vergewaltigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 21 Fällen.

 Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht insbesondere, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft ist und die Taten vollumfänglich bereits am ersten Prozesstag eingeräumt hatte. Zu Lasten wurden die erheblichen Tatfolgen für die Geschädigten sowie die Vielzahl der erzwungenen sexuellen Handlungen und die Dauer der zwei Taten gewürdigt. Zudem würdigte die Kammer strafschärfend den erheblichen Vertrauensbruch und den Umstand, dass den Sexualstraftaten eine monatelange Verängstigung und Zermürbung der Geschädigten vorausgegangen sei, welche das Tatbild negativ prägten. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Alle Verfahrensbeteiligten verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln.

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