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Stadt Isny verklagt einen Bauträger auf Schadensersatz wegen Rissbildungen an historischen Bauten

Datum: 17.03.2026

Kurzbeschreibung: 

Die Stadt Isny ist Eigentümerin der historischen Stadtmauer, der Appretur und des unmittelbar angrenzenden „Diebsturms“. In den Jahren 2016 bis 2018 errichtete die beklagte Bauträgerin drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 19 Wohnungen und einer Tiefgarage, die an einer Stelle bis ca. einen Meter an die historischen Bauten der Stadt ragt. Bereits im November 2018 stellte die Stadt Isny an den historischen Bauten erhebliche Risse fest, die sich stetig vergrößerten. Im März 2019 beantragte die Stadt Isny beim Landgericht Ravensburg die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens, woraufhin die Schäden von Sachverständigen begutachtet und die Ursache der Risse festgestellt werden sollten. Als Ursachen haben die Sachverständigen zum einen Setzungen infolge der Veränderung des Bodens aber auch immense Erschütterungen während der Bauarbeiten festgestellt, als zum Beispiel Stahlprofile für die Sicherung der Baugrube eingebracht wurden. Die Parteien waren sich indes uneinig, wie der Inhalt und das Ergebnis des Gutachtens zu verstehen war und auch darüber, ob die Sachverständigen von zutreffenden Grundlagen ausgegangen waren. Im April 2025 erhob die Stadt Klage auf Schadensersatz in Höhe von etwas weniger als 1,3 Millionen Euro. Darüber hinaus soll festgestellt werden, dass die beklagte Bauträgerin auch weitere Schäden zu ersetzen habe.

Die beklagte Bauträgerin streitet eine Verantwortlichkeit für die Risse in den historischen Bauten ab. Sie behauptet, Risse seien schon vor Beginn ihrer Bauarbeiten vorhanden und außerdem andere Baustellen ursächlich für die Rissbildungen gewesen. Auch habe die Stadt Isny einen etwaigen Schaden mitverursacht, weil das Bauamt die beantragten Bauarbeiten mit genehmigt habe und ebenfalls mit Prüfung der Standsicherheit befasst gewesen sei.

Richter am Landgericht Dr. Bauer ließ in der gestrigen mündlichen Verhandlung offen, ob den Einwänden der Beklagten nachzugehen sei. Jedenfalls zur Höhe des Schadens wird eine Begutachtung durch einen Sachverständigen erforderlich werden. Es wird festgestellt werden müssen, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind, um den vorherigen Zustand der historischen Bauten wiederherzustellen und auch, ob Maßnahmen zur Sanierung schon vor Beginn der Bauarbeiten notwendig waren aber seitens der Stadt Isny nicht durchgeführt worden sind. Eine vergleichsweise Lösung dieser Streitigkeit lehnten beide Parteien ab.

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