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Matthias Grewe ist neuer Präsident am Landgericht Ravensburg

Datum: 04.02.2026

Kurzbeschreibung: 

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat Matthias Grewe mit Wirkung zum 3. Februar 2026 zum neuen Präsidenten des Landgerichts ernannt. Der 64 -jährige folgt damit auf Luitgard Wiggenhauser, die Ende Januar 2026 in den Ruhestand wechselte.

Matthias Grewe war zuvor 13 Jahre lang Direktor des Amtsgerichts in Ravensburg, dem größten Amtsgericht im hiesigen Landgerichtsbezirk, wo ihn die Verwaltungsabteilung und die Belange von ca. 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts, des Betreuungs- und Nachlassgerichts sowie des Grundbuchamtes beschäftigten und forderten. Zuvor sammelte der gebürtige Pforzheimer ca. 2 Jahre lang Erfahrungen als Direktor am Amtsgericht in Tettnang. Das Landgericht Ravensburg ist dem neuen Präsidenten indes nicht fremd. Ab 2006 war er 5 Jahre lang Vorsitzender Richter der Versicherungskammer und weiterhin Referent für die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Bereits vor seiner Abordnung an das Oberlandesgericht nach Stuttgart im August 2004 war er am Landgericht Ausbildungsleiter für Referendare und 12 Jahre lang als Beisitzer in einer Zivilkammer tätig.

Matthias Grewe ist neben seiner richterlichen Tätigkeit Dozent an der DHBW in Ravensburg, Botschafter der Kinderstiftung Ravensburg und war Vorsitzender der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer. Bis 2018 war er zudem Vorsitzender des baden-württembergischen Richterbundes und vertrat Interessen der Richterinnen und Richter sowie der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Mit Matthias Grewe erhält das Landgericht darüber hinaus einen sprachlich versierten und vielseitig interessierten Präsidenten, der als Teilnehmer des EuropeanJudicialTrainingNetwork- Programms die Europafähigkeit der Justiz in den Blick nimmt. EJTN ist ein vom Bundesministerium für Justiz unterstütztes Programm für justizielle Fortbildung für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, um gemeinsam ein europäisches Verständnis für das Recht zu entwickeln und so die Anwendung von europäischem Recht zu verbessern.  

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