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Entführung auf Leutkircher Supermarktparkplatz: Angeklagter zu 12 Jahren Haft verurteilt

Datum: 10.12.2025

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat am 8.12.2025 einen 55-jährigen, deutschen Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Geiselnahme zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. 

Nach den Feststellungen der Kammer passte der Angeklagte am 28. Dezember 2024 gegen 20:00 Uhr eine 28-jährige Frau auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Leutkirch im Allgäu ab, als diese in ihr Fahrzeug steigen wollte. Er brachte sie unter dem Vorhalt eines Messers in seine Gewalt, in der Absicht sie an einem abgelegenen Ort zu vergewaltigen. Der Angeklagte fuhr sodann mit der Geschädigten in ein Waldstück bei Bad Wurzach. Dort brachte der Angeklagte die Geschädigte zunächst dazu, ihm Bargeld zu überlassen, indem er Stichbewegungen mit einem Messer in ihre Richtung machte. Die Geschädigte versuchte zu fliehen, indem sie die Beifahrertüre öffnete. In Tötungsabsicht versetzte der Angeklagte der Geschädigten zwei Stiche mit dem Messer, die diese nur knapp verfehlten. Es gelang der Geschädigten letztlich, sich aus dem Griff des Angeklagten zu befreien und die Flucht zu ergreifen. 

Der Angeklagte hat die Tatvorwürfe zunächst bestritten. Nach Anhörung einer Sachverständigen zu vorhandenen DNA-Spuren des Angeklagten hat er sein Bestreiten aufgegeben und sich dahingehend eingelassen, keine Erinnerung an das Tatgeschehen zu haben. Das Gericht sah es insbesondere aufgrund von Angaben, die der Angeklagte im Vorfeld der Tat gegenüber Bekannten gemacht hatte, als erwiesen an, dass er die junge Frau entführte, um sie zu vergewaltigen. Sachverständig beraten ging die Kammer von voller Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. 

Bei der Strafzumessung werte das Gericht strafschärfend die gravierenden psychischen Folgen für die Geschädigte und den Umstand, dass der Angeklagte zur Tatzeit unter Bewährung stand.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.                                               

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