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Angeklagter wegen schwerer Zwangsprostitution zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt
Datum: 01.12.2025
Kurzbeschreibung:
Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat am 26.11.2025 einen 36-jährigen, rumänischen Angeklagten wegen schwerer Zwangsprostitution in Tateinheit mit ausbeuterischer Zuhälterei, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Nach den Urteilsfeststellungen der Kammer hielt sich der Angeklagte im Zeitraum zwischen November 2022 bis zu seiner Inhaftierung im Mai 2025 mit zwei gerade volljährig gewordenen Frauen aus Rumänien in Deutschland auf. Diese gingen in Hotels und Ferienwohnungen an verschiedenen Orten in Süddeutschland, u.a. auch in Ravensburg und Friedrichshafen, der Prostitution nach. Ob der Angeklagte die beiden Frauen zur Aufnahme der Prostitution veranlasst und eigens zu diesem Zweck nach Deutschland verbracht hatte, konnte die Kammer nicht feststellen, da die beiden Frauen nicht als Zeugen vernommen werden konnten. Die Kammer sah es aber als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frauen ausbeutete, indem er ihnen einen Großteil ihrer Einnahmen aus der Prostitution abnahm. Außerdem zwang der Angeklagte eine der beiden Frauen im August 2023 zur Fortsetzung der Prostitution, indem er ihr Schläge androhte, obwohl diese ihm gegenüber erklärt hatte, die sexuellen Dienstleistungen nicht länger erbringen zu wollen.
Der Angeklagte hat im Strafprozess erklärt, die beiden Frauen geliebt zu haben und die Einnahmen aus der Prostitution mit ihrem Einverständnis für gemeinsame Anschaffungen verwendet zu haben. Dies sah das Gericht als widerlegt an und konnte insbesondere durch die Auswertung einer Vielzahl von Chats und Sprachnachrichten zwischen dem Angeklagten und den Frauen ihre Überzeugung von den begangenen Straftaten gewinnen.
Die Kriminalpolizei Friedrichhafen hatte in dem Verfahren umfangreiche Ermittlungen in einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe, an der rumänische Polizeibehörden und Europol beteiligt waren, durchgeführt, nachdem der Angeklagte auf offener Straße eine der Prostituierten geschlagen hatte und deshalb von einer Passantin angezeigt wurde.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
