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74-jähriger Angeklagter wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt
Datum: 08.12.2025
Kurzbeschreibung:
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat am 4.12.2025 einen 74-jährigen, deutschen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 23 Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in 10 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt.
Nach den Feststellungen der Kammer brachte der Angeklagte in den Jahren 2021 und 2022 seine damals 11- bzw. 12-jährige Enkelin dazu, sexuelle Handlungen an ihm vorzunehmen oder nahm selbst sexuelle Handlungen vor dem Mädchen vor. Unter anderem verlangte er, dass das Kind Masturbationsbewegungen an seinem Glied vornahm und gemeinsam mit ihm Pornofilme anschaute. Außerdem berührte der Angeklagte die Geschädigte in sexueller Motivation oberhalb der Kleidung an den Brüsten und im Genitalbereich.
Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt und der Geschädigten ein Schmerzensgeld gezahlt.
Bei der Strafzumessung hat die Kammer den durchgeführten Täter-Opfer-Ausgleich zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, jedoch strafschärfend gewertet, dass sich die Taten über einen langen Zeitraum erstreckten, die Geschädigte bis heute erheblich psychisch unter den Tatfolgen leidet und der Angeklagte das ihm entgegengebrachte Vertrauen missbrauchte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
