Suchfunktion

Brand in der Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Aulendorf: Täter zu 7 Jahren Haft verurteilt

Datum: 25.09.2025

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts hat gestern unter dem Vorsitz von Veiko Böhm einen 37-jährigen, deutschen Angeklagten aus Aulendorf wegen zweier Taten, nämlich wegen versuchten Mordes in 25 tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit schwerer Brandstiftung sowie versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, unter Einbeziehung einer Vorverurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren beantragt; der Verteidiger eine solche von sechs Jahren. 

Nach den Feststellungen der Kammer legte der aufgrund einer Alkohol- und Betäubungsmittelintoxikation vermindert schuldfähige Angeklagte am 26. Juni 2024 nachts in einer Asyl- und Obdachlosenunterkunft in Aulendorf, in der auch seine Ex-Freundin und deren Tochter wohnten, Feuer, indem er einen Sofahocker im ersten Obergeschoss anzündete. In dem Gebäude hielten sich zur Tatzeit 27 Menschen auf, die größtenteils bereits schliefen. Der Angeklagte war sich bewusst, dass das Feuer auf das Gebäude übergreifen könne und nahm auch den Tod der Bewohner billigend in Kauf. Das Feuer griff schnell auf weitere Gegenstände über, sodass ein Zimmervollbrand mit starker Rauchentwicklung im Treppenhaus entstand.

Zum Tatmotiv stellte die Kammer fest, dass der Angeklagte das Feuer legte, um seine Ex-Freundin zurückzugewinnen. Nachdem mehrere dahingehende Versuche gescheitert waren, schuf er absichtlich diese Gefahrensituation, um sich gegenüber seiner Ex-Freundin und deren Tochter als „Retter in der Not“ aufspielen zu können in der Hoffnung, hierdurch seine Ex-Geliebte beeindrucken und zurückgewinnen zu können. Die Ex-Freundin durchschaute jedoch den Plan des Angeklagten, wies dessen Rettungsbemühungen zurück, woraufhin sie vom Angeklagten geschlagen wurde. 

Der Feuerwehr gelang es, den Brand zu löschen. Die meisten Bewohner konnten sich selbst ins Freie retten, einige mussten jedoch von der Feuerwehr - teils über die Drehleiter - aus dem Gebäude gerettet werden. Mit Ausnahme des Angeklagten, der eine leichte Rauchgasvergiftung erlitt, wurde niemand schwer verletzt. Der entstandene Sachschaden beträgt mindestens 144.000 Euro.  

Bereits zu einem früheren Zeitpunkt Mitte Juni 2024 hatte der Angeklagte versucht, ein Zimmer in der Unterkunft in Brand zu setzen, indem er eine Holztüre mittels eines improvisierten Flammenwerfers anzündete. 

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zu Gunsten des Angeklagten dessen weitgehendes Geständnis und das Ausbleiben einer konkreten Lebensgefahr für die Hausbewohner. Strafschärfend wurde gewertet, dass sich die Tat gegen eine Vielzahl von Personen richtete, ein hoher Sachschaden entstand und zwei Bewohner des Gebäudes nahezu ihr gesamtes Hab und Gut durch den Brand verloren. 

Das Urteil ist rechtskräftig. 

Fußleiste