Das Notariat

Zu den Aufgaben der Notare zählt die Durchführung der Beurkundung von Rechtsgeschäften in den Bereichen Immobilien, Ehe und Familie, Erbfolge und Schenkung sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Beurkundung umfasst die Beratung der Beteiligten, die Fertigung des Entwurfs der Urkunde, die Belehrung der Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts und auch Tätigkeiten zum Vollzug des Rechtsgeschäfts.
Die Beteiligten können frei wählen, an welchen Notar sie sich wegen einer Beurkundung oder der Beglaubigung einer Unterschrift wenden möchten.

In Baden-Württemberg sind nebeneinander 

  • zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare,
  • Anwaltsnotare und
  • Notare im Landesdienst

bestellt. Die Notare im Landesdienst sind bei den staatlichen Notariaten tätig.

Durch das Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit sind die staatlichen Notariate auch für die gerichtlichen Aufgaben in Nachlasssachen sowie teilweise als Grundbuchämter zuständig, im württembergischen Rechtsgebiet besteht zudem eine Zuständigkeit in Betreuungssachen. Im Bereich dieser gerichtlichen Zuständigkeit gilt der Grundsatz der freien Notarwahl nicht.

Die Gebühren der Notare sind gesetzlich festgelegt und gelten für die zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellten Notare, Anwaltsnotare und Notare im Landesdienst in gleicher Weise.

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