Aufgaben und Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Auf den nachfolgenden Seiten haben wir einige Informationen über das verwaltungsgerichtliche Verfahren für Sie zusammengestellt. Diese Informationen sind bewusst einfach und pauschal gehalten; sie können einen professionellen Rechtsrat nicht ersetzen. Sollten Sie beabsichtigen, ein verwaltungsgerichtliches Verfahren einzuleiten, ist es daher unbedingt notwendig, sich zuvor über die für Ihr Verfahren zu beachtenden Umstände sorgfältig zu informieren.
Wir - die Gerichte - können und dürfen Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, das Sie beschäftigt, und Ihnen
auch keine Empfehlung für bereits laufende Gerichtsverfahren geben. Die Rechtsberatung ist vor allem den Rechtsanwälten
vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine
solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungs-
oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Informationen dazu halten wir unter dem Stichwort "Prozesskosten- und Beratungshilfe" für
Sie bereit.
Wir hoffen, dass Ihnen die nachfolgenden Informationen gleichwohl einen kleinen Einblick in das verwaltungsgerichtliche Verfahren
ermöglichen.