Schlichtungsverfahren

Hinweis:

Das Schlichtungsgesetz, das in Baden Württemberg für bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten einen außergerichtlichen Schlichtungsversuch vorsah,  ist seit dem 1. Mai 2013 aufgehoben. Ein Verfahren nach dem Schlichtungsgesetz findet deshalb, abgesehen von Altfällen, in Baden-Württemberg nicht mehr statt.

 

Information zur außergerichtlichen Beilegung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten

Verbraucher können sich zur außergerichtlichen Beilegung ihrer Rechtsstreitigkeiten mit Gewerbetreibenden bzw. Händlern aus dem EU-Ausland (auch Island und Norwegen) kostenlos an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland https://www.evz.de/index.html wenden. Neben Informationen zu ihren Rechten in Europa, erhalten Verbraucher Beratung und praktische Unterstützung zur gütlichen Einigung von grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten, sei es durch den direkten Kontakt mit dem Unternehmer oder über eine geeignete Schlichtungsstelle. Die Beschreitung des ordentlichen Rechtswegs bleibt stets möglich.

Um den Weg zur Schlichtungsstelle zu erleichtern, gibt es für Online-Käufe auf europäischer Ebene die ODR-Plattform, eine Plattform der EU-Kommission für Online-Streitbeilegung. Als nationale Kontaktstelle für die ODR-Plattform berät das EVZ Deutschland kostenfrei und unterstützt bei der Nutzung der Plattform, beispielsweise um Kontakt mit dem Händler oder der zuständigen Schlichtungsstelle aufzunehmen.

Nähere Informationen finden auf der Homepage des Justizministeriums Baden-Württemberg: „Schlichten statt Richten“.

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