Was ist eine Genossenschaft?

Bei Genossenschaften handelt es sich um Gesellschaften, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb bezwecken.


Die für die Genossenschaft geltenden Bestimmungen ergeben sich aus dem Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (GenG) und für Europäische Genossenschaften aus dem SCEAG.

Das Eintragungsverfahren ist in der Genossenschaftsregisterverordnung geregelt.

Typische Beispiele sind:

  • landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaften ("Molkereigenossenschaft")
  • Einkaufsgenossenschaften für das Handwerk ("Malereinkaufsgenossenschaft", "Bäckerei-Einkaufsgenossenschaft BÄKO")
  • Zusammenschlüsse zur günstigen Beschaffung von Gegenständen/Produktionsmitteln des landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebes ("Maschinenring")
  • "Wohnungsbaugenossenschaft" – Förderung der Mitglieder durch günstige Versorgung mit Wohnungen
  • Volks- und Raiffeisenbanken

Die Genossenschaft ist von ihrem Aufbau her und von den für sie geltenden Vorschriften an den Verein angelehnt. Zur Gründung einer Genossenschaft sind mindestens 3 Personen erforderlich, die sich auf ein Statut einigen.

Der Name der Genossenschaft erhält mit Eintragung den Zusatz "eG" (= eingetragene Genossenschaft).

 

Wer führt die Mitgliederliste der Genossenschaft?

Die Mitglieder werden in eine Mitgliederliste eingetragen, welche vom Vorstand der Genossenschaft geführt wird. Der Vorstand hat dem Registergericht auf dessen Verlangen eine Abschrift der Mitgliederliste unverzüglich einzureichen (§§ 30 ff GenG).

 

Wer haftet für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft?


Die Genossen und Genossinnen haften nicht unmittelbar gegenüber den Gläubigern.
In der Satzung kann festgelegt werden, ob die Genossen/Genossinnen für den Fall, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Genossenschaft nicht befriedigt werden, Nachschüsse zur Insolvenzmasse

  • unbeschränkt,
  • beschränkt auf eine bestimmte Summe (Haftsumme) oder
  • überhaupt nicht

zu leisten haben.

Wie melde ich eine Genossenschaft beim Registergericht an?

Die Eintragung einer Genossenschaft  erfolgt gemäß §§ 11 GenG i.V.m. § 12 HGB aufgrund

  • einer Anmeldung (= Antrag zur Eintragung)
  • sämtlicher Vorstandsmitglieder, welche dem Registergericht
  • elektronisch
  • in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB, §§ 39 f BeurkG) eingereicht werden muss.

    Sie müssen sich also grundsätzlich an eine(n) Notarin/Notar wenden.

 

Gründungsvoraussetzungen - Was muss dem Registergericht mit der Anmeldung vorgelegt werden? In welcher Form müssen die zur Eintragungen in das Genossenschaftsregister erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden?

Gemäß § 11 Abs. 2 und 3 GenG muss vorgelegt werden:

  • die Satzung, die von den Mitgliedern unterzeichnet sein muss
  • eine Regelung zur Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder
  • eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats
  • die Bescheinigung eines Prüfungsverbandes, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist, sowie eine gutachtliche Äußerung des Prüfungsverbandes, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen, insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft, eine Gefährdung der Belange der Mitglieder oder der Gläubiger der Genossenschaft zu besorgen ist

 

Wie reiche ich Anmeldungen und Dokumente beim Registergericht ein?

Dokumente sind nach §§ 11 GenG i.V.m. 12 Abs. 2 S.1 HGB elektronisch über das elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) einzureichen.

 

Welches Registergericht ist zuständig für Anmeldungen und Auskünfte?

Die Genossenschaftsregister  werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt.

Das für Sie zuständige Registergericht finden Sie hier.

 

Werden die Genossenschaftsregister elektronisch geführt?

Die Genossenschaftsregister sind inzwischen digitalisiert.  Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar.

Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite

    

   Elektronisches Handelsregister  

   www.unternehmensregister.de

   www.handelsregisterbekanntmachungen.de


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