Hinweise zur Nutzung der Zentralen Inhalte der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Die Zentralen Inhalte (ZI) sind in diesem Bereich so aufgebaut, dass alle ZIs, die nur von den Amtsgerichten genutzt werden, sich in dem Ordner Amtsgerichte befinden.

Alle anderen, also die die von Amts- und Landgericht verwendet werden, befinden sich im Ordner Landgerichte. Ihre Verwendbarkeit ist durch die Namensgebung gekennzeichnet. Wenn nach dem Namen ein -LG steht, eignen sie sich auch nur zur Verwendung für das Landgericht.  Steht nach dem Namen ein -LG+AG sind sie von beiden Gerichtstypen verwendbar.

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