Landwirtschaftsachen
Beim Amtsgericht ist ein Landwirtschaftsgericht eingerichtet. Es ist schwerpunktmäßig für folgende Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der Höfeordnung im Nachlass befindet
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
- Streitigkeiten, die sich in Anwendung der Höfeordnung ergeben (zum Beispiel Streit über Abfindungsansprüche, Altenteilsfragen)
- Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht ist mit einem Richter als Vorsitzenden und zwei Landwirten als ehrenamtlichen Richtern besetzt.