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Verurteilung eines 84-jährigen Rentners wegen Mordes ist rechtskräftig

Datum: 28.11.2024

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat am 9. April 2024 einen 84-jährigen Rentner wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschoss der Angeklagte, der bis dato strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war, im September 2023 in einer Seniorenwohnanlage in Friedrichshafen seine 84-jährige Lebensgefährtin heimtückisch mit einer Pistole. Die Getötete hatte einen neuen Partner kennengelernt und beabsichtigte, den Angeklagten zu verlassen. Weil der Angeklagte hierdurch zutiefst gekränkt war, tötete er seine Partnerin. 

Das Schwurgericht wertete die Tat als heimtückischen Mord. Die Getötete habe nicht mit einem Angriff gegen ihre Person gerechnet und habe sich daher dagegen auch nicht verteidigen können.

Der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung erklärt hatte, der Schuss habe sich versehentlich gelöst, hat gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 13. November 2024 verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.