Die 4. Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat gestern die Berufung des Angeklagten und die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Waldsee verworfen und damit das Urteil erster Instanz, mit welchem der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden war, bestätigt.
Das Amtsgericht Bad Waldsee hatte den 36 Jahre alten Angeklagten am 26. September 2023 wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen, fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 31. Juli 2022 mit seinem hochmotorisierten Fahrzeug auf der L300 von Haisterkirch in Richtung Bad Waldsee fahrend eine Kolonne von drei Fahrzeugen überholte, obwohl ihm ein Fahrzeug entgegenkam, wodurch das entgegenkommende Fahrzeug gezwungen war, auf das Bankett auszuweichen, ins Schleudern geriet und mit den Fahrzeugen, die der Angeklagte überholte hatte, kollidierte. Durch den Unfall wurden eine 18-jährige Frau getötet und weitere Pkw-Insassen schwer verletzt. Der Angeklagte beging nach der Tat Fahrerflucht.
Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Während die Staatsanwaltschaft die Verhängung einer höheren Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten ohne Bewährung beantragte, erstrebte der Angeklagte eine Freiheitsstrafe mit Bewährung.
Das Landgericht hat bei der Strafzumessung zu Gunsten des Angeklagten im Wesentlichen dessen Geständnis in der Berufungshauptverhandlung und die Zahlung von Schmerzensgeldern in Höhe von 18.000 Euro berücksichtigt. Außerdem hat es zu seinen Gunsten gewertet, dass er zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war. Zu seinen Lasten hat das Landgericht im Wesentlichen die schweren Tatfolgen und das Nachtatverhalten des Angeklagten gewürdigt. Die Kammer ist nach durchgeführter Beweisaufnahme zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte am 9. März 2024 in Bad Waldsee ein Fahrzeug geführt und sich damit erneut strafbar gemacht hat, da ihm die Fahrerlaubnis nach dem Unfall vom Juli 2022 entzogen worden war.
Eine Strafaussetzung zur Bewährung lehnte das Landgericht aufgrund dieser Feststellungen ab. Auch lägen deswegen besondere Umstände, die die Strafaussetzung einer über ein Jahr hinausgehenden Freiheitsstrafe ausnahmsweise zulassen würden, nicht vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Verfahrensbeteiligten steht das Rechtsmittel der Revision zu.