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Anforderung einer Entscheidung


Sollte eine anonymisierte Entscheidung benötigt werden, die nicht in der Entscheidungsdatenbank veröffentlicht ist, kann deren Übersendung beim jeweiligen Gericht beantragt werden. In dem Antrag sind das Aktenzeichen, möglichst auch das Datum der Entscheidung und der Grund dafür anzugeben, weshalb die Entscheidung benötigt wird. Für die Übersendung der Entscheidung können Kosten entstehen.

Die Entscheidung kann über folgende Mail-Adresse angefordert werden:

Poststelle@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

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