Landesstiftung Opferschutz
Die Landesstiftung Opferschutz will Lücken des geltenden Opferentschädigungsgesetzes schließen und unterstützt daher
die Opfer von Straftaten durch direkte finanzielle Zuwendungen. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen ist in der Regel,
dass der Täter wegen der Tat strafrechtlich verurteilt und ein zivilrechtlicher Titel erwirkt wurde.
Die Höchstgrenze für Zuwendungen im Einzelfall an Opfer von Straftaten liegt derzeit für materielle Schäden und Schmerzensgeld jeweils bei 10.000 EUR. Durchschnittlich zahlt die Landesstiftung Opferschutz zwischen 2.500 und 3.000 EUR an einzelne Opfer aus.
Neben dieser individuellen Förderung unterstützt die Landesstiftung Opferschutz gemeinnützige und nichtstaatliche Einrichtungen in Baden-Württemberg, die ihrerseits Opferzeugen beraten, betreuen oder begleiten. Die Förderhöchstgrenze beträgt ebenfalls 10.000 EUR. Die Förderung einer Einrichtung kann nur einmalig erfolgen und nicht wiederholt werden.
Nähere Informationen, insbesondere erhalten Sie unter http://landesstiftung-opferschutz.de und unter den folgenden Kontaktdaten direkt bei der Landesstiftung Opferschutz:
Landesstiftung Opferschutz
Neckarstr. 145
70190 Stuttgart