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Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern für "falschen Talent-Scout"

Datum: 27.01.2025

Kurzbeschreibung: 

Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts hat heute unter dem Vorsitz von Franz Bernhard einen 25-jährigen, kasachischen Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt in zwei Fällen, Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen, sexueller Nötigung in zwei Fällen und weiterer Sexualvergehen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt. 

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte im Tatzeitraum zwischen März 2023 und Juni 2024 in insgesamt zehn Fällen gegenüber sechs Jungen im Alten zwischen 13 und 15 Jahren in den sozialen Medien als Fußball-Talentscout des Fußball-Clubs Bayern München ausgab, ihnen eine große Karriere als Profifußballer in Aussicht stellte und ihr Vertrauen missbrauchte, indem er sie dazu brachte, Nacktbilder von sich zu übersenden oder bei Videotelefonaten sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. In zwei Fällen veranlasste der Angeklagte die Jungen dazu, während eines Videotelefonats zu onanieren, wobei er sie massiv unter Druck setzte, indem er mit der Stellung von horrenden Rechnungen für seine erbrachten Trainingsleistungen drohte. Bei den Videotelefonaten fertigte der Angeklagte Aufnahmen und machte sich damit auch der Herstellung kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte in mehreren Fällen strafbar.

Der Angeklagte hat die Taten vollumfänglich eingeräumt. An dem Geständnis bestanden angesichts des sichergestellten Datenmaterials keinerlei Zweifel. Den sechs Geschädigten blieb somit eine Vernehmung zu den Taten erspart; die Kammer hat sie lediglich zu den Tatfolgen vernommen. Schwere Traumatisierungen sind – bislang – ausgeblieben. Sachverständig beraten hat die Kammer festgestellt, dass der Angeklagte im Zustand voller Schuldfähigkeit handelte.

Das Gericht hat im Rahmen der Strafzumessung das Geständnis zu Gunsten der Angeklagten gewürdigt und berücksichtigt, dass er als Erstverbüßer besonders haftempfindlich ist. Zu Lasten des Angeklagten wertete die Kammer die hohe Rückfallgeschwindigkeit und das Bewährungsversagen. Der Angeklagte war erst im Juli 2023 vom Amtsgericht Ravensburg wegen ähnlicher Delikte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Außerdem fiel strafschärfend ins Gewicht, dass der Angeklagte mit erheblicher krimineller Energie vorging, indem er unter einer Legende agierend mit den Hoffnungen der Jungen auf eine Profikarriere im Fußball spielte und deren Vertrauen für seine sexuellen Absichten ausnutzte. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten können binnen einer Woche ab Urteilsverkündung Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.