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Totschlag in Waldburg: Schwurgericht ordnet Unterbringung des psychisch kranken Angeklagten an

Datum: 08.11.2024

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat heute unter dem Vorsitz von Veiko Böhm in einem Sicherungsverfahren die Unterbringung eines 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB angeordnet. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Beschuldigte am 18. Juni 2024 im Jagdzimmer der Familie in Waldburg seinen 85-jährigen Großvater, der seine engste Bezugsperson darstellte, durch zwei Schüsse in den Kopf getötet. Bei der Tatwaffe handelte es sich um Revolver. Zum genauen Tathergang konnte die Kammer keine Feststellungen treffen, da der Beschuldigte von seinem Schweigerecht Gebrauch machte und es keine unmittelbaren Tatzeugen gab. Aufgrund eines vom Beschuldigten selbst abgesetzten Notrufs, in welchem er die Tat gestand, bestand jedoch kein Zweifel, dass der Beschuldigte die Tat, die einen Totschlag darstellt, begangen hatte. Auch konnte die Kammer ein Unfallgeschehen oder einen Suizid aufgrund des Spuren- und Verletzungsbildes ausschließen. 

Der Beschuldigte befand sich zur Tatzeit in einer akuten psychotischen Phase und litt insbesondere unter der Wahnvorstellung, andere Menschen wollten sich „seiner Körperhülle“ bemächtigen. Seine Einsichtsfähigkeit war daher bei der Tatbegehung vollständig aufgehoben. Aufgrund der Erkrankung ist - so das Gericht im Einklang mit dem psychiatrischen Sachverständigen - mit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu erwarten, dass der Beschuldigte in unbehandeltem Zustand weitere erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird, durch welche Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder gefährdet werden. Aus diesem Grund wurde in dem Sicherungsverfahren seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. 

Das Urteil ist rechtskräftig.