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Auseinandersetzung in Biberach: Schwurgericht verhängt 4 Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung

Datum: 03.12.2024

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat gestern einen 35-jährigen, iranischen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. 

Nach den Feststellungen des Landgerichts konsumierte der Angeklagte am 29. Mai 2024 im Bereich einer Unterkunft für sozial benachteiligte Personen in Biberach Alkohol und Marihuana. Im Verlauf einer Auseinandersetzung mit einem 43-jährigen Geschädigten stach der Angeklagte mit einer Friseurschere mindestens sechsmal auf die Beine, den Oberkörper und insbesondere das Gesicht seines Kontrahenten ein, um sich abzureagieren, wobei er dessen Tod zumindest billigend in Kauf nahm. Der Geschädigte erlitt Schnittverletzungen, wurde aber nicht lebensgefährlich verletzt. Der Angeklagte sah letztlich freiwillig von weiteren Attacken mit der Schere ab. 

Die Staatsanwaltschaft Ravensburg hatte wegen des Geschehens Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben. Nach durchgeführter Beweisaufnahme hielt sie an dieser Auffassung nicht mehr fest, sondern ging - ebenso wie die Verteidigung - von einem strafbefreienden Rücktritt des Angeklagten vom Tötungsdelikt aus. Die Kammer folgte dieser Beurteilung und verurteilte den Angeklagten nach zweitägiger Beweisaufnahme (nur) wegen gefährlicher Körperverletzung. 

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte haben noch in der Hauptverhandlung auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet.