Suchfunktion

Geldeinzahlungen für Gefangene

Sie können monatlich maximal 76,35 € zweckgebunden als Sondergeld 1 für den Inhaftierten zur freien Verfügung einbezahlen. Auf Grund der Einschränkungen für die Gefangenen durch den Wegfall des Besuchseinkaufs ist das Sondergeld 1 derzeit auf 112,35 € erhöht (Stand: 01.01.2024). Darüber hinaus können Sie, nach vorheriger Genehmigung durch die Justizvollzugsanstalt, Sondergeld 2 für Maßnahmen der Wiedereingliederung oder zur Pflege sozialer Beziehungen einbezahlen.

Sondergeld 1 und 2 kann nur überwiesen werden; Bareinzahlungen sind nicht möglich.

Bankverbindung für Einzahlungen

Bei Überweisungen verwenden Sie bitte das folgende Konto:

Zentrale Zahlstelle Justizvollzug
Konto-Nr.: 4552107
BLZ: 60050101
Baden-Württembergische Bank (BW Bank)
IBAN: DE25600501010004552107
BIC: SOLADEST600

Unter Verwendungszweck unbedingt den Namen, Vornamen und das Geburtsdatum des Berechtigten sowie den genauen Verwendungszweck ("Sondergeld 1" oder konkret bezeichneter Zweck) immer auch die Kennziffer "AK45" (für Justizvollzugsanstalt Offenburg) angeben.

Muster für den Überweisungsbeleg

Überweisungsvorlage

Fußleiste