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Messerangriff auf einen Taxifahrer in Friedrichshafen: Angeklagter zu drei Jahren Haft verurteilt

Datum: 03.07.2025

Kurzbeschreibung: 

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ravensburg hat heute einen 37-jährigen, deutschen Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung - begangen zum Nachteil eines Taxifahrers - sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Besitzes von Cannabis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

 

Nach den Feststellungen der Kammer nahm der erheblich alkoholisierte und unter Cannabiseinfluss stehende Angeklagte am 6. Dezember 2024 in Friedrichshafen nach dem Besuch einer Weihnachtsfeier die Dienste eines Taxifahrers in Anspruch, blieb jedoch die Zahlung hierfür schuldig. In einer anschließenden Auseinandersetzung trat er den Taxifahrer mit dem Fuß und fügte ihm hierdurch leichte Verletzungen an der Hand zu. Außerdem drohte er dem Taxifahrer mit dem Tod und versuchte, mit einem Messer auf seinen Kopf einzustechen. Der Taxifahrer, der diesen Messerattacken ausweichen konnte und hierdurch nicht verletzt wurde, stürzte aber letztlich im Rahmen der Verfolgung durch den Angeklagten und zog sich Verletzungen am Knie zu. Als der Taxifahrer am Boden lag, sah der Angeklagte von weiteren Stichversuchen ab, weshalb nicht von einem versuchten Tötungsdelikt zum Nachteil des Taxifahrers ausgegangen wurde.

 

Der Festnahme durch die hinzugerufenen Polizeibeamten versuchte sich der Angeklagte zu entziehen, indem er diesen ein Küchenmesser entgegenhielt. Dass er mit dem Messer auch Stichbewegungen in Richtung der Polizeibeamten ausführte und mit Tötungsvorsatz handelte, konnte die Kammer nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen, weshalb der Angeklagte letztlich nicht - wie von der Staatsanwaltschaft gefordert - wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt wurde.

 

Bei dem Angeklagten lag zur Tatzeit aufgrund der Alkohol- und Drogenintoxikation eine verminderte Schuldfähigkeit vor. Im Rahmen der Strafzumessung würdigte die Kammer zu Gunsten des Angeklagten, dass er sich im Prozess teilweise geständig zeigte, nicht einschlägig vorbestraft war und als Erstverbüßer besonders haftempfindlich ist. Zu Lasten des Angeklagten wog, dass die Tat erhebliche, vor allem psychische Folgen für den Taxifahrer hatte und das Tatbild der Widerstandshandlung von hoher Aggressivität geprägt war.

 

Der Angeklagte hat auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichtet. Die Staatsanwaltschaft, welche die Verhängung einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte, hat keine Erklärung abgegeben, sodass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

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