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Datum: 30.09.2025
Aktenzeichen: 27 Ca 122/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger E'UR 4.804,95 netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit 24.02.2024 zu zahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagtenseite auferlegt.
3. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 4.804,95.